Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK VDN übernimmt bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept von einem*r Arzt/Ärztin mit entsprechender Zusatzbezeichnung verordnet werden.
- Die Medikamente dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Sie müssen über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhändler bezogen werden.
- Für die Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Zurzeit sind keine spezifischen Informationen über einen Selektivvertrag oder eine besondere Regelung zur Erstattung homöopathischer Behandlungen durch die BKK VDN verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass ausschließlich Arzneimittel erstattet werden.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht Teil der Erstattung.
- Die Leistung gilt ausschließlich für zugelassene homöopathische Präparate auf ärztliche Empfehlung.