Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK VerbundPlus erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:
- Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit entsprechender Zusatzqualifikation (z. B. Homöopathie, Naturheilverfahren) erfolgen.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Bezogen werden müssen sie über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenrechnung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK VerbundPlus beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Angebot mit qualifizierten Vertragsärzt:innen.
Details:
- Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen mit homöopathischer Zusatzbezeichnung erfolgen.
- Versicherte müssen sich aktiv für die Teilnahme am Versorgungsvertrag entscheiden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
- Eine Teilnahmeerklärung beim behandelnden Arzt oder über die Kasse ist erforderlich.
- Die Kasse bietet eine Informationsseite mit ärztlicher Vertragspartnersuche an.