BKK VerbundPlus

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK VerbundPlus erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit entsprechender Zusatzqualifikation (z. B. Homöopathie, Naturheilverfahren) erfolgen.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Bezogen werden müssen sie über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK VerbundPlus beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Angebot mit qualifizierten Vertragsärzt:innen.

Details:

  • Die Behandlung muss durch am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen mit homöopathischer Zusatzbezeichnung erfolgen.
  • Versicherte müssen sich aktiv für die Teilnahme am Versorgungsvertrag entscheiden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Behandlungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Eine Teilnahmeerklärung beim behandelnden Arzt oder über die Kasse ist erforderlich.
  • Die Kasse bietet eine Informationsseite mit ärztlicher Vertragspartnersuche an.