BKK Werra-Meißner

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Werra-Meißner erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Werra-Meißner beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen vorab eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Nur Behandlungen im Rahmen des Vertrags mit qualifizierten Ärzt:innen sind abgedeckt.
  • Weitere Informationen stellt die BKK Werra-Meißner über ihre Website oder telefonisch bereit.