Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die BKK Werra-Meißner erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Mittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die BKK Werra-Meißner beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen vorab eine Teilnahmeerklärung abgeben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Nur Behandlungen im Rahmen des Vertrags mit qualifizierten Ärzt:innen sind abgedeckt.
- Weitere Informationen stellt die BKK Werra-Meißner über ihre Website oder telefonisch bereit.