BKK Wirtschaft und Finanzen

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine Apotheke oder eine zugelassene Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Kostenerstattung sind das Privatrezept und die Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK Wirtschaft & Finanzen beteiligt sich an einem vertraglich geregelten Homöopathie-Programm.

Details:

  • Behandlungen sind möglich bei Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Selektivvertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen vor Inanspruchnahme der Leistungen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Vorleistung.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen.
  • Die Kostenübernahme gilt nur für Behandlungen im Rahmen des Vertrags mit entsprechend qualifizierten Ärzt:innen.
  • Die BKK stellt auf Anfrage oder über ihre Website weitere Informationen zu Vertragspartner:innen und Teilnahmebedingungen bereit.