BKK24

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die BKK24 erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Der Erstattungsbetrag liegt bei maximal 100 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • Die Verordnung muss durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept erfolgen.
  • Das Arzneimittel darf nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
  • Es muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
  • Zur Erstattung müssen das Privatrezept und die Apothekenrechnung eingereicht werden.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die BKK24 beteiligt sich an einem Selektivvertrag zur homöopathischen Versorgung. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben.
  • Die Abrechnung läuft über die elektronische Gesundheitskarte – es entstehen keine Vorauszahlungen.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Leistungen durch Heilpraktiker:innen werden nicht übernommen.
  • Nur Behandlungen im Rahmen des Vertrages mit anerkannten Ärzt:innen sind erstattungsfähig.
  • Die BKK24 informiert auf ihrer Website über teilnehmende Ärzt:innen und das genaue Antragsverfahren.