Bosch BKK

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die Bosch BKK erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:

  • Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
  • Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
  • Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
  • Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die Bosch BKK ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen vertraglich geregelten Selektivvertrag mit qualifizierten Ärzt:innen.

Details:

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
  • Versicherte müssen sich vor Inanspruchnahme der Leistungen über eine Teilnahmeerklärung in das Programm einschreiben.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenbeteiligung der Versicherten.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Leistungen gelten nur im Rahmen des Vertrages mit entsprechend qualifizierten Vertragsärzt:innen.
  • Weitere Informationen stellt die Bosch BKK auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.