Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel
Die Bosch BKK erstattet im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel.

Voraussetzungen:
- Verordnung auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren.
- Die Arzneimittel dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein.
- Der Bezug muss über eine zugelassene Apotheke oder Versandapotheke erfolgen.
- Zur Erstattung sind Privatrezept und Apothekenquittung einzureichen.
Erstattung homöopathischer Behandlungen
Die Bosch BKK ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen vertraglich geregelten Selektivvertrag mit qualifizierten Ärzt:innen.
Details:
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit Zusatzqualifikation Homöopathie, die am Vertrag teilnehmen.
- Versicherte müssen sich vor Inanspruchnahme der Leistungen über eine Teilnahmeerklärung in das Programm einschreiben.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte, ohne Eigenbeteiligung der Versicherten.
Voraussetzungen & Besonderheiten
- Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Die Leistungen gelten nur im Rahmen des Vertrages mit entsprechend qualifizierten Vertragsärzt:innen.
- Weitere Informationen stellt die Bosch BKK auf ihrer Website oder telefonisch zur Verfügung.