HEK – Hanseatische Krankenkasse

Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel

Die HEK erstattet bis zu 100 € pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.

Voraussetzungen:

  • Die Arzneimittel müssen auf einem Privatrezept durch eine*n Vertragsarzt/-ärztin mit Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet werden.
  • Sie dürfen nicht vom G-BA ausgeschlossen sein.
  • Der Erwerb muss über eine Apotheke oder einen zugelassenen Versandhandel erfolgen.
  • Für die Erstattung sind Privatrezept und Apothekenrechnung einzureichen.

Erstattung homöopathischer Behandlungen

Die HEK ermöglicht homöopathische Behandlungen über einen Selektivvertrag, an dem speziell qualifizierte Ärzt:innen teilnehmen.

  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzt:innen mit homöopathischer Zusatzqualifikation, die am Vertrag der HEK teilnehmen.
  • Versicherte müssen sich aktiv für die Teilnahme am Vertrag entscheiden.
  • Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.

Voraussetzungen & Besonderheiten

  • Die Behandlung durch Heilpraktiker:innen ist nicht erstattungsfähig.
  • Die Teilnahme am Vertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme homöopathischer Behandlungsleistungen.
  • Die HEK bietet online Informationen zu teilnehmenden Ärzt:innen und Vertragsbedingungen.